4WT Co., Ltd.
Deutsch-thailändisches Ingenieurbüro und Expansionsagentur
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Thailand
4WT Co., Ltd. | Deutsch-thailändisches Ingenieurbüro und Expansionsagentur in Bangkok
Geschäftsmodell und Ihren daraus resultierenden Vorteil in einer Diskussion erklärt:

4WT Co., Ltd. | Deutsch-thailändisches Ingenieurbüro und Expansionsagentur in Bangkok
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Wie beginnt eine Zusammenarbeit mit 4WT?

Erst verstehen, dann entscheiden

Eine Zusammenarbeit mit 4WT beginnt nicht mit einem vorbereiteten Standardangebot und auch nicht mit der sofortigen Gründung einer Gesellschaft in Thailand.

Zunächst müssen wir verstehen, wer Sie sind, welches Ziel Sie verfolgen und was in Thailand tatsächlich aufgebaut, geprüft oder verbessert werden soll. Erst danach lässt sich beurteilen, ob 4WT der richtige Partner ist und welcher nächste Schritt sinnvoll wäre.

Am Anfang steht deshalb ein kostenfreies Telefonat. Daraus entsteht noch kein Auftrag. Das Gespräch dient ausschließlich dazu, Ihr Vorhaben grob einzuordnen und festzustellen, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.

Wenn das Vorhaben grundsätzlich zu 4WT passt, stellen Sie anschließend die benötigten Unternehmens- und Projektinformationen zusammen. Erst auf dieser Grundlage werden Prüfungsumfang, voraussichtlicher Aufwand und benötigte externe Fachleute festgelegt.

1. Das kostenfreie Erstgespräch

Der erste Kontakt ist ein kostenfreies Telefonat. Sie sprechen direkt mit der Geschäfts- oder Projektleitung von 4WT und nicht mit einem Callcenter, einem Vertriebsmitarbeiter oder einem automatisierten System.

Für dieses Gespräch benötigen Sie noch keine umfangreichen Unterlagen. Es reicht aus, wenn Sie die folgenden Fragen zunächst grob beantworten können:

Das Erstgespräch ist noch keine Marktanalyse, Rechtsberatung oder technische Prüfung. Es dient dazu, das Vorhaben einzuordnen und festzustellen, ob 4WT mit seiner Erfahrung und seinen Möglichkeiten sinnvoll unterstützen kann.

Wenn das Vorhaben nicht zu 4WT passt, sagen wir Ihnen das offen. Passt es grundsätzlich, legen wir gemeinsam fest, welche Informationen für den nächsten Schritt benötigt werden.

Pauschale: kostenfrei.

2. Unterlagen und Zielbeschreibung

Nach dem Erstgespräch stellen Sie die Informationen zusammen, die für eine belastbare Vorprüfung benötigt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorhaben ab.

Üblicherweise benötigen wir Angaben zu folgenden Punkten:

Es geht nicht darum, möglichst viele Dokumente zu sammeln. Benötigt werden die Informationen, ohne die eine wirtschaftliche, technische und rechtliche Einordnung nicht möglich ist.

Bevor vertrauliche Geschäftsunterlagen übermittelt werden, kann eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen und ein geeigneter Übertragungsweg festgelegt werden.

Die Übermittlung der Unterlagen löst noch keine Kosten aus. Eine inhaltliche Prüfung beginnt jedoch erst, nachdem der Prüfungsumfang schriftlich festgelegt und ausdrücklich kostenpflichtig beauftragt wurde.

3. Abgrenzung des Prüfungsumfangs

Auf Grundlage der Zielbeschreibung wird festgelegt, welche Fragen tatsächlich geprüft werden müssen. Dabei werden technische, organisatorische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Themen klar voneinander getrennt.

4WT übernimmt die technische und operative Einordnung des Vorhabens. Rechts-, Steuer- und besondere Genehmigungsfragen werden den dafür qualifizierten externen Fachleuten zugeordnet.

Vor Beginn der kostenpflichtigen Arbeit erhält der Auftraggeber eine schriftliche Beschreibung des vorgesehenen Prüfungsumfangs. Darin werden insbesondere festgelegt:

Erst wenn dieser Umfang für beide Seiten nachvollziehbar ist, entscheidet der Interessent, ob er die Vorprüfung beauftragen möchte. Bis zu dieser Entscheidung findet noch keine kostenpflichtige fachliche Prüfung statt.

Die Berechnungsgrundlagen und Preise der einzelnen Leistungsmodelle finden Sie auf unserer Seite Module, Leistungen und Preise bei 4WT.

4. Die kostenpflichtige Vorprüfung

Nach der schriftlichen Beauftragung beginnt 4WT mit der vereinbarten Vorprüfung. Bearbeitet werden nur die zuvor festgelegten Fragen. Eine Erweiterung des Prüfungsumfangs erfolgt nicht ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Abhängig vom Vorhaben untersucht 4WT insbesondere:

Fragen zum Foreign Business Act, zu einer möglichen BOI-Förderung, zu Genehmigungen, Steuern oder besonderen Branchenvorschriften werden durch entsprechend spezialisierte thailändische Rechtsanwälte, Steuerberater oder weitere Fachleute geprüft.

Die Gesamtdauer der Vorprüfung hängt vom Umfang des Vorhabens und von der Verfügbarkeit der benötigten Fachleute ab. Bei komplexeren Vorhaben sollte mit einem Bearbeitungszeitraum von bis zu vier Wochen gerechnet werden.

Dieser Zeitraum ist keine abrechenbare Arbeitszeit von 4WT. Benötigt beispielsweise ein externer Rechtsanwalt zwei Wochen für seine Stellungnahme, entstehen während dieser Wartezeit keine zusätzlichen 4WT-Leistungstage.

Berechnungsgrundlage 4WT: Anzahl der vereinbarten 4WT-Leistungstage × vereinbarter Tagessatz.

Honorare externer Fachleute werden vor ihrer Beauftragung ausgewiesen und nur nach Zustimmung des Auftraggebers ausgelöst.

5. Ergebnis und Entscheidung

Nach Abschluss der Vorprüfung erhält der Auftraggeber eine nachvollziehbare Zusammenfassung der Ergebnisse. Technische, organisatorische und wirtschaftliche Erkenntnisse werden dabei klar von rechtlichen und steuerlichen Bewertungen getrennt.

Das Ergebnis beantwortet insbesondere:

Eine Vorprüfung muss nicht zwangsläufig mit einer Empfehlung für Thailand enden. Ergibt die Prüfung, dass das Vorhaben unter den vorhandenen Bedingungen wirtschaftlich, rechtlich oder operativ nicht tragfähig ist, wird dies ebenso klar benannt.

Ist eine Fortsetzung sinnvoll, können je nach Ausgangslage ein abgegrenzter Einzelauftrag, ein Prozess-Schnitt, eine laufende operative Unterstützung, eine Sandbox oder der direkte Aufbau einer eigenen Struktur folgen.

Der Auftraggeber entscheidet auf Grundlage der Ergebnisse, ob und in welcher Form er fortfahren möchte. Aus der Vorprüfung entsteht keine Verpflichtung, weitere Leistungen bei 4WT zu beauftragen.

6. Vertrag und operativer Beginn

Entscheidet sich der Auftraggeber für eine weitere Zusammenarbeit, wird für den nächsten Schritt ein eigener Leistungsumfang vereinbart. Die Vorprüfung geht nicht automatisch in ein langfristiges Mandat über.

Vor Beginn der operativen Arbeit werden insbesondere folgende Punkte schriftlich festgelegt:

4WT bestimmt die interne Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams, die Aufgabenverteilung und notwendige Vertretungen. Der Auftraggeber beauftragt eine Leistung von 4WT und nicht den Einsatz bestimmter Personen. 4WT bleibt für Koordination, Qualitätssicherung und Berichterstattung verantwortlich.

Bei monatlich reservierten Kontingenten und bei einer Sandbox beginnt die verbindliche Kapazitätsreservierung nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Projektbezogene Anschaffungen oder externe Aufträge werden erst ausgelöst, wenn die dafür benötigten Mittel bereitstehen.

Erst danach beginnt die operative Zusammenarbeit. Damit wissen beide Seiten vor dem ersten kostenpflichtigen Arbeitsschritt, welche Aufgaben übernommen werden, welche Entscheidungen getroffen werden dürfen und welche Kosten entstehen können.

Der nächste Schritt

Der erste Kontakt ist ein kostenloses Telefonat. Dabei prüfen wir, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zu 4WT und zu Thailand passen könnte.

Eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Bewertung ist in diesem Gespräch noch nicht möglich. Dafür benötigen wir zunächst konkrete Angaben und Unterlagen zu Ihrem Unternehmen und dem geplanten Vorhaben.

Wenn ein weiterer Schritt sinnvoll erscheint, erklären wir Ihnen offen, welche Informationen benötigt werden, welche Fachleute einbezogen werden müssen und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu rechnen ist.

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Unternehmensführung:
Frau Jamjuree Richter
CEO und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Technischer Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Uwe Richter
COO
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