Eine Zusammenarbeit mit 4WT beginnt nicht mit einem vorbereiteten
Standardangebot und auch nicht mit der sofortigen Gründung einer
Gesellschaft in Thailand.
Zunächst müssen wir verstehen, wer Sie sind, welches Ziel Sie verfolgen
und was in Thailand tatsächlich aufgebaut, geprüft oder verbessert
werden soll. Erst danach lässt sich beurteilen, ob 4WT der richtige
Partner ist und welcher nächste Schritt sinnvoll wäre.
Am Anfang steht deshalb ein kostenfreies Telefonat. Daraus entsteht
noch kein Auftrag. Das Gespräch dient ausschließlich dazu, Ihr Vorhaben
grob einzuordnen und festzustellen, ob eine weitere Prüfung für beide
Seiten sinnvoll ist.
Wenn das Vorhaben grundsätzlich zu 4WT passt, stellen Sie anschließend
die benötigten Unternehmens- und Projektinformationen zusammen. Erst
auf dieser Grundlage werden Prüfungsumfang, voraussichtlicher Aufwand
und benötigte externe Fachleute festgelegt.
1. Das kostenfreie Erstgespräch
Der erste Kontakt ist ein kostenfreies Telefonat. Sie sprechen
direkt mit der Geschäfts- oder Projektleitung von 4WT und nicht
mit einem Callcenter, einem Vertriebsmitarbeiter oder einem
automatisierten System.
Für dieses Gespräch benötigen Sie noch keine umfangreichen
Unterlagen. Es reicht aus, wenn Sie die folgenden Fragen zunächst
grob beantworten können:
Was macht Ihr Unternehmen heute?
Welche Verbindung besteht bereits zu Thailand oder Südostasien?
Was möchten Sie in Thailand aufbauen, prüfen oder verbessern?
In welchem zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmen bewegt sich das Vorhaben?
Wo sehen Sie derzeit die größte Unsicherheit?
Das Erstgespräch ist noch keine Marktanalyse, Rechtsberatung oder
technische Prüfung. Es dient dazu, das Vorhaben einzuordnen und
festzustellen, ob 4WT mit seiner Erfahrung und seinen Möglichkeiten
sinnvoll unterstützen kann.
Wenn das Vorhaben nicht zu 4WT passt, sagen wir Ihnen das offen.
Passt es grundsätzlich, legen wir gemeinsam fest, welche
Informationen für den nächsten Schritt benötigt werden.
Pauschale: kostenfrei.
2. Unterlagen und Zielbeschreibung
Nach dem Erstgespräch stellen Sie die Informationen zusammen,
die für eine belastbare Vorprüfung benötigt werden. Welche
Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorhaben ab.
Üblicherweise benötigen wir Angaben zu folgenden Punkten:
Unternehmen, Eigentümerstruktur und bestehendes Geschäftsmodell,
Produkte, Dienstleistungen und vorhandenes Know-how,
die in Thailand geplanten Tätigkeiten,
Zielsetzung und erwartetes Ergebnis des Vorhabens,
vorgesehener Investitions-, Personal- und Zeitrahmen,
bereits vorhandene Kunden, Lieferanten oder Partner in Asien,
zu schützendes geistiges Eigentum sowie
bekannte technische, organisatorische oder rechtliche Unsicherheiten.
Es geht nicht darum, möglichst viele Dokumente zu sammeln.
Benötigt werden die Informationen, ohne die eine wirtschaftliche,
technische und rechtliche Einordnung nicht möglich ist.
Bevor vertrauliche Geschäftsunterlagen übermittelt werden, kann
eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen und
ein geeigneter Übertragungsweg festgelegt werden.
Die Übermittlung der Unterlagen löst noch keine Kosten aus.
Eine inhaltliche Prüfung beginnt jedoch erst, nachdem der
Prüfungsumfang schriftlich festgelegt und ausdrücklich
kostenpflichtig beauftragt wurde.
3. Abgrenzung des Prüfungsumfangs
Auf Grundlage der Zielbeschreibung wird festgelegt, welche Fragen
tatsächlich geprüft werden müssen. Dabei werden technische,
organisatorische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche
Themen klar voneinander getrennt.
4WT übernimmt die technische und operative Einordnung des
Vorhabens. Rechts-, Steuer- und besondere Genehmigungsfragen
werden den dafür qualifizierten externen Fachleuten zugeordnet.
Vor Beginn der kostenpflichtigen Arbeit erhält der Auftraggeber
eine schriftliche Beschreibung des vorgesehenen Prüfungsumfangs.
Darin werden insbesondere festgelegt:
die zu beantwortenden Fragen,
die von 4WT zu erbringenden Leistungen,
der voraussichtliche Umfang der benötigten 4WT-Leistungstage,
gegebenenfalls benötigte externe Fachleute,
bereits erkennbare externe Kosten,
der voraussichtliche Bearbeitungszeitraum sowie
Form und Umfang des abschließenden Ergebnisses.
Erst wenn dieser Umfang für beide Seiten nachvollziehbar ist,
entscheidet der Interessent, ob er die Vorprüfung beauftragen
möchte. Bis zu dieser Entscheidung findet noch keine
kostenpflichtige fachliche Prüfung statt.
Nach der schriftlichen Beauftragung beginnt 4WT mit der
vereinbarten Vorprüfung. Bearbeitet werden nur die zuvor
festgelegten Fragen. Eine Erweiterung des Prüfungsumfangs erfolgt
nicht ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Abhängig vom Vorhaben untersucht 4WT insbesondere:
ob die geplanten Tätigkeiten operativ nachvollziehbar sind,
welche Ressourcen in Thailand benötigt werden,
welche technischen und organisatorischen Abhängigkeiten bestehen,
welche Unternehmens- oder Kooperationsmodelle geprüft werden sollten,
welche Risiken bereits vor dem Markteintritt erkennbar sind und
welche Fragen durch externe Fachleute geklärt werden müssen.
Fragen zum Foreign Business Act, zu einer möglichen BOI-Förderung,
zu Genehmigungen, Steuern oder besonderen Branchenvorschriften
werden durch entsprechend spezialisierte thailändische
Rechtsanwälte, Steuerberater oder weitere Fachleute geprüft.
Die Gesamtdauer der Vorprüfung hängt vom Umfang des Vorhabens und
von der Verfügbarkeit der benötigten Fachleute ab. Bei komplexeren
Vorhaben sollte mit einem Bearbeitungszeitraum von bis zu vier
Wochen gerechnet werden.
Dieser Zeitraum ist keine abrechenbare Arbeitszeit von 4WT.
Benötigt beispielsweise ein externer Rechtsanwalt zwei Wochen für
seine Stellungnahme, entstehen während dieser Wartezeit keine
zusätzlichen 4WT-Leistungstage.
Berechnungsgrundlage 4WT:
Anzahl der vereinbarten 4WT-Leistungstage × vereinbarter Tagessatz.
Honorare externer Fachleute werden vor ihrer Beauftragung
ausgewiesen und nur nach Zustimmung des Auftraggebers ausgelöst.
5. Ergebnis und Entscheidung
Nach Abschluss der Vorprüfung erhält der Auftraggeber eine
nachvollziehbare Zusammenfassung der Ergebnisse. Technische,
organisatorische und wirtschaftliche Erkenntnisse werden dabei
klar von rechtlichen und steuerlichen Bewertungen getrennt.
Das Ergebnis beantwortet insbesondere:
welche Teile des Vorhabens grundsätzlich umsetzbar erscheinen,
welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen,
welche Risiken und Abhängigkeiten bestehen,
welche Fragen noch nicht abschließend beantwortet werden konnten,
welcher nächste Schritt sinnvoll erscheint und
mit welchem weiteren Zeit- und Kostenrahmen zu rechnen ist.
Eine Vorprüfung muss nicht zwangsläufig mit einer Empfehlung für
Thailand enden. Ergibt die Prüfung, dass das Vorhaben unter den
vorhandenen Bedingungen wirtschaftlich, rechtlich oder operativ
nicht tragfähig ist, wird dies ebenso klar benannt.
Ist eine Fortsetzung sinnvoll, können je nach Ausgangslage ein
abgegrenzter Einzelauftrag, ein Prozess-Schnitt, eine laufende
operative Unterstützung, eine Sandbox oder der direkte Aufbau
einer eigenen Struktur folgen.
Der Auftraggeber entscheidet auf Grundlage der Ergebnisse, ob und
in welcher Form er fortfahren möchte. Aus der Vorprüfung entsteht
keine Verpflichtung, weitere Leistungen bei 4WT zu beauftragen.
6. Vertrag und operativer Beginn
Entscheidet sich der Auftraggeber für eine weitere Zusammenarbeit,
wird für den nächsten Schritt ein eigener Leistungsumfang
vereinbart. Die Vorprüfung geht nicht automatisch in ein
langfristiges Mandat über.
Vor Beginn der operativen Arbeit werden insbesondere folgende
Punkte schriftlich festgelegt:
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von 4WT und Auftraggeber,
Entscheidungs- und Freigabewege,
Budget und Abrechnungsweise,
Umgang mit externen Fachleuten und projektbezogenen Ausgaben,
Berichts- und Kommunikationswege,
Zeitplan und Entscheidungspunkte,
Vertraulichkeit und Umgang mit Unternehmensdaten sowie
Laufzeit und Möglichkeiten einer geordneten Beendigung.
4WT bestimmt die interne Projektleitung, die Zusammensetzung des
Projektteams, die Aufgabenverteilung und notwendige Vertretungen.
Der Auftraggeber beauftragt eine Leistung von 4WT und nicht den
Einsatz bestimmter Personen. 4WT bleibt für Koordination,
Qualitätssicherung und Berichterstattung verantwortlich.
Bei monatlich reservierten Kontingenten und bei einer Sandbox
beginnt die verbindliche Kapazitätsreservierung nach Eingang der
vereinbarten Vorauszahlung. Projektbezogene Anschaffungen oder
externe Aufträge werden erst ausgelöst, wenn die dafür benötigten
Mittel bereitstehen.
Erst danach beginnt die operative Zusammenarbeit. Damit wissen
beide Seiten vor dem ersten kostenpflichtigen Arbeitsschritt,
welche Aufgaben übernommen werden, welche Entscheidungen getroffen
werden dürfen und welche Kosten entstehen können.
Der nächste Schritt
Der erste Kontakt ist ein kostenloses Telefonat. Dabei prüfen wir, ob Ihr
Vorhaben grundsätzlich zu 4WT und zu Thailand passen könnte.
Eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Bewertung ist in diesem
Gespräch noch nicht möglich. Dafür benötigen wir zunächst konkrete Angaben
und Unterlagen zu Ihrem Unternehmen und dem geplanten Vorhaben.
Wenn ein weiterer Schritt sinnvoll erscheint, erklären wir Ihnen offen,
welche Informationen benötigt werden, welche Fachleute einbezogen werden
müssen und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand zu rechnen ist.